RA/StB Harald Zankl wurde vom Handelsblatt ausgezeichnet als:

'Top-Steuerberater' 2016-2023

u.a. Erbschaft / Schenkung

Quelle: Handelsblatt 2/2016 und 3/2017  3/2018    4/2019 

4/2020    3/2021  3/2022   3/2023



Steuern und Recht optimal verbinden.

 

 

Wir beraten Sie im Bereich Steuern und Recht, mit Schwerpunkten auf Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht & Erbschaftsteuer mit optimierter Vermögensnachfolge.

 

 

Mehr Info:

RA/StB Harald Zankl

Beratungsleistungen

Infoblog "Steuern, Recht, Vermögen"

 

 

 

Mehr Informationen zum Erbrecht/Steuerberatung Erbschaftsteuer (speziell in München) finden Sie auch auf unseren Seiten von "Vestigia Nachfolge".

 

 

 

Unsere Beratungsleistungen im Kurzüberblick

  • Verbundene Steuer- und Rechtsberatung als Rechtsanwalt und Steuerberater
  • Spezialgebiet: Erbrecht und Erbschaftsteuer incl. steuerlicher Grundstücksbewertungen
  • Steuern & Recht für Unternehmen und Privatpersonen
  • Buchführung, Bilanzierung und Steuererklärungen, u.a. für Gesellschaften (GmbH/UG)
  • Steuerliche Sondersituationen, z.B. Zuzug, Wegzug, Heirat, Vermögensnachfolge etc.

Spezialgebiet: Wir beraten Sie in Erbschaftsteuer und Erbrecht - in allen Facetten

  • Erbrecht und Pflichtteile
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Beratung bei Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Gestaltung von Vermögensnachfolgen und Schenkungen
  • Vorweggenommene Erbfolge und Unternehmensnachfolgen
  • Bewertungsfragen bei Grundstücken und Unternehmen/Betriebsbewertungen

         Mehr zu unseren Leistungen...


Aus unserem Info-Blog:


Eilmeldung: BMF verkürzt Nutzungsdauer von Computern und Software auf 1 Jahr

Sehr überraschend hat das BMF in seinem Schreiben vom 26.2.2021 die Nutzungsdauer von Computern und Hardware auf 1 Jahr verkürzt. Ab 1.1.2021 angeschaffte Hard- und Software kann mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr abgeschrieben werden (d.h. nicht sofort, aber auf 2 Steuererklärungen); in Steuererklärungen ab 2021 kann auch für "alte" Abschreibungen die Nutzungsdauer auf 1 Jahr abgekürzt werden (= Abschreibung des Restbuchwerts).

 

Hier finden Sie einen ausführlichen Kommentar dazu in unserem WZK-Blog

 

Hier ist das (durchaus lesenswerte) BMF verlinkt

BFH vs. Grundstücksbewertung: Einkünfteermittlung bei VV-GbR und Kaufpreisaufteilung bei Immobilien-Kaufverträgen

Im Urteil vom 29.10.2019, IX R 38/17 (veröffentlicht 14.5.2020) äußert sich der BFH zur Erfassungstechnik (Ergänzungsrechnung) von Anschaffungskosten in der vermögensverwaltenden GbR (VV-GbR), zu einigen Details zur Abschreibung bei Haftungsübernahme sowie zum Thema "Kaufpreisaufteilung in Immobilien-Kaufverträgen".

 

Lesen Sie hier im Nachfolgeblog mehr zum Urteil vom 29.10.2019, zur Kaufpreisaufteilung und unseren kritischen Kommentar zu den einzelnen Themen (sowie Volltext des Urteils).

 

BFH bestätigt: Erben haften unbeschränkt für die ErbSt (BFH v. 4.6.2019, VII R 16/18)

Für den BFH scheinbar eine recht einfache Entscheidung: Erben können ihr Privatvermögen gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf die Erbschaftsteuer nicht schützen - sie haften unbeschränkt.

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Investmentsteuer-Reform 2018: Überblick über Änderungen

Keine 10 Jahre nach der letzten größeren Reform (Abgeltungsteuer ab 2009) reformiert der Gesetzgeber wieder im Kapitalbereich: ab 2018 ändert sich die steuerliche Behandlung von Investmentfonds.

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Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs: Eigenkapitalersatzrecht fällt auch steuerlich weg (Verluste von Gesellschaftern werden problematisch)

Der BFH hat sein Grundsatzurteil vom 11.7.2017 (Az. IX R 36/15) nun am 27.9.2017 veröffentlicht. Gesellschafter-Verluste werden damit vorerst nicht mehr im Rahmen des § 17 EStG abziehbar sein - angekündigt sind jedoch weitere Urteile, die die Folgen klären sollen.

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